• Praxisberatung

Welchen Wert hat Ihre Praxis?

Der Praxiswert, der sich aus dem immateriellen Wert (Goodwill) und dem Sachwert zusammensetzt, muss sachgerecht ermittelt und nachvollziehbar in der Praxiswertermittlung dargelegt werden. Jedoch hilft hier weder ein steriles Gutachten, in dem die Situation der Praxis mit Faustformeln gewürdigt wird, noch die sog. Ärztekammermethode, die nicht mehr zeitgemäß ist. Ausschlaggebend ist der nachhaltig erzielbare Zukunftsgewinn und die Ermittlung des Praxiswertes durch die Ertragswertmethode, die individuelle Punkte im niedergelassenen Arztbereich sowie eventuelle Praxisbesonderheiten d.h. im Einzelfall werterhöhende/ wertverringernde Merkmale berücksichtigt. Durch die Praxiswertermittlung wissen Sie welchen Wert Ihre Praxis hat.

Es gibt verschiedene Anlässe, um eine Arztpraxis oder Zahnarztpraxis bewerten zu lassen. Hauptanlass besteht meist darin – vor einer beabsichtigten Praxis(teil-)abgabe – den Wert der Lebensleistung des niedergelassenen Arztes bzw. Zahnarztes zu ermitteln. Häufige Bewertungsanlässe sind dabei aber auch z.B. Erweiterung einer Einzelpraxis bzw. Gemeinschaftspraxis, Auseinandersetzung einer Gemeinschaftspraxis, Praxisfusionen sowie Praxiswertermittlung bei Zugewinnausgleich.

Im Rahmen der Praxiswertermittlung ergeben sich dabei folgende Phasen: 1. Praxisanalyse d.h. Analyse der Einnahmen und Ausgaben, die Aufschluss über die wirtschaftliche Situation der Praxis geben wie

  • Ertrags- und Kostenstrukturvergleich der letzten Jahre
  • ärztliches Leistungsspektrum (z.B. Patientenstruktur, Fallzahl)
  • Standortüberlegungen (Lage, Umfeld, Verkehrsanbindung)
  • Raum- und Funktionsprogramm
  • Rentabilitätsberechnung
  • Markt- und Wettbewerbssituation

2. Praxis-Bewertungsphase durch Praxiswertermittlung unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Eckpunkte, die aus den zur Praxisbewertung notwendigen Unterlagen, dem persönlichen Gespräch mit dem Praxisinhaber und der Praxisbesichtigung hervorgehen. Parameter zur Goodwill-ermittlung sind Vergangenheits-/Zukunftserfolg, Goodwill-Reichweite/Ergebniszeitraum/ Kapitalisierungszeitraum, (kalkulatorischer) individualisierter Arzt-Unternehmerlohn sowie der Kalkulationszins. Die Sachwerte werden auf Basis der Inventarliste mit Anschaffungskosten und Anschaffungsdatum sowie wirtschaftlicher Nutzungsdauer ermittelt.

In der Praxiswertermittlung wird die Ermittlung des Goodwill´s sowie der Sachwertes vorgenommen, wobei zum Sachvermögen einer Praxis alle betriebsnotwendigen Wirtschaftgüter gehören, die dem Praxisbetrieb dienen, d. h. insbesondere: bauliche Ein- und Umbauten, mobile Einrichtungsgegenstände, medizinisch-technische Geräte, Hard- und Software von EDV-Anlagen und Verbrauchsmaterialien.

3. Erstellung des Praxisbewertungsgutachtens. Hier ergibt sich die objektivierte, nachvollziehbare und anerkannte Argumentationsgrundlage zur Ermittlung des Praxiswertes; die Praxiswertermittlung ist in der Regel die Basis für Verkaufsverhandlungen.

Lassen Sie die professionelle Praxiswertermittlung durch Privatgutachten, Schiedsgutachten oder Gerichtsgutachten von einem kompetenten Sachverständigen für Praxisbewertung von Arztpraxen und Zahnarztpraxen machen.

 







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